§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen von Cedric Sudmann:
(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietvertrage über Fotoautomaten zwischen Cedric Sudmann und den Mietern.

(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Cedric Sudmann hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Cedric Sudmann und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Cedric Sudmann und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN- Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(4) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB akzeptieren.

§2 Mietgegenstand

(1) Cedric Sudmann vermietet Fotoautomaten in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.
(2) Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten Können sich die Gäste fotografieren.

§3 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Cedric Sudmann (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E- Mail unter cedricsudmann@icloud.com

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

§4 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

(1) Abholung

Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Abholtermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Der Vermieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Mieter abzuholen.

(2) Lieferung
Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der eventuellen Location zu klären, wann Aufbau und Abholung stattfinden kann.

§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau der Fotobox ein fester Standplatz zugeteilt. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotoboxaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen Können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit Installation (II. 3. dieser AGB) vereinbart ist.

§6 Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§7 Kündigung / Rücktritt

Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-Systems. Bei dem

Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Fotobox-Systems versuchen wir defekte teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück.

§8 Vertragsmäßiger Gebrauch

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen.

Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.

§9 Verbotene Nutzungen

Dem Kunden ist untersagt:
(1) Das Fotobox-System oder den Hintergrund an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen. (2) Das Fotobox-System oder den Hintergrund in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.
(3) Das Fotobox-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstande auf dem Fotobox-System abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.
(5) Das Fotobox-System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben. Das System darf unter keinen Umständen direkter Sonneneinstrahlung, Regen oder Feuchtigkeit ausgesetzt werden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, für eine angemessene Umgebungstemperatur am Aufstellort zu sorgen. Wird das System extremer Hitze ausgesetzt und reißt dadurch das Drucker-Farbband (Ribbon), stellt dies einen durch den Mieter verursachten Bedienungs- bzw. Aufstellungsfehler dar. Ein Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.

(6) Den Drucker eigenmächtig zu öffnen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein Wechsel des Media-Kits nötig ist, vorab eine Einweisung durch den Vermieter erfolgt ist und der Drucker ausschließlich von dieser eingewiesenen Person geöffnet wird. Wird der Drucker unbefugt oder unsachgemäß geöffnet und dabei das Media-Kit (Farbband/Papier) beschädigt oder unbrauchbar gemacht, stellt der Vermieter dem Mieter die tatsächlichen Kosten für den Ersatz des Media-Kits in Rechnung.

§10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Cedric Sudmann.

§11 Haftung

(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe

Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.
Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.

§12 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise netto.
(2) Cedric Sudmann stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.
(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.

§ 13 Datenschutz

(1) Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

(2) Die Mieter erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

(3) Der Mieter ist als Veranstalter dafür verantwortlich, das Einverständnis aller Gäste und Nutzer der Fotobox bezüglich der Anfertigung, Speicherung und Bereitstellung der Bilddaten in einer Onlinegalerie einzuholen. Die Bereitstellung der Onlinegalerie erfolgt standardmäßig über einen unverschlüsselten, aber kryptischen Link ohne Passwortschutz, um den Gästen den direkten Zugriff über den Link zu erleichtern. Wünscht der Mieter ausdrücklich einen zusätzlichen Passwortschutz für die Galerie, kann er dies dem Vermieter jederzeit schriftlich mitteilen; die Einrichtung des Passwortschutzes erfolgt anschließend innerhalb von 24 Stunden.

(4) Cedric Sudmann trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung, zum Zweck der Vertragsdurchführung, für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten und zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

(5) Cedric Sudmann wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Zur Bereitstellung der Online-Bildergalerie nutzt der Vermieter den Dienstleister Scrappbook (scrappbook.de).

(6) Die Speicherdauer der Daten ist wie folgt geregelt:

  • a) Die Bilddaten in der Onlinegalerie (Scrappbook) stehen dem Mieter für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Bereitstellung zur Verfügung, sofern keine abweichende Vereinbarung (bis maximal 90 Tage) getroffen wurde. Nach Ablauf der jeweils vereinbarten Frist wird die Galerie inklusive aller Bilddaten automatisch und unwiderruflich gelöscht.
  • b) Der Vermieter behält sich das Recht vor, Bilddateien mit offensichtlich rechtswidrigen, anstößigen oder pornografischen Inhalten (insb. unbefugte Nacktaufnahmen von Gästen) bei Kenntnisnahme unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung vorzeitig zu löschen, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen.
  • c) Sonstige geschäftsrelevante Kundendaten (z. B. Vertrags- und Rechnungsdaten) werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzlichen (z. B. steuerrechtlichen) Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(7) Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden: Cedric Sudmann Südstraße 4, 32683 Barntrup

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

§ 14 Sonstige Bestimmungen

(1) Anwendbares Recht (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Aktuellste Version: Stand 21.06.2026

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